Katholische Landeskirche Kanton Glarus
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Dekanat

Das Dekanat Glarus umfasst das Gebiet des Kantons Glarus. Das Dekanat Glarus gehört zum Generalvikariat Zürich.

 

Dekanatsgemeinschaft

Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio canonica, sowie eine Vertretung des Franziskanerklosters Näfels bilden die Dekanatsgemeinschaft. Zielsetzung der Dekanatsgemeinschaft ist die Koordination der Seelsorge in dieser Region, die Förderung der Zusammenarbeit unter den Priestern, Diakonen und Mitarbeiterinnen, sowie Mitarbeitern in der Seelsorge, ihr geistliches Wohl, die Pflege der Gemeinschaft und die gegenseitige Unterstützung in der Seelsorgetätigkeit.

 

Mitglieder des Dekanates

Thomas Bieger, Pfarrresignat, Obstalden

Urs Casutt, Pfarrresignat, Haslen

Pfr. Krszyztof Glowala, Glarus

Pfr. Gebhard Jörger, Niederurnen/Bilten

P. Ljubo Leko OFM, Netstal

Martin Mätzler, Pfarresignat, Linthal

Pfr. Waldemar Nazarczuk, Seelsorger am Kantonsspital Glarus

Pfr. Waldemar Nazarczuk, Missione Cattolica, Glarus

Diakon Markus Niggli, Glarus

Pfr. Admin. Dr. Daniel Prokop, Glarus SĂĽd

Vikar Sebastian Thayyil, Näfels

Pfr. Stanislav Weglarzy, Näfels

Diakon Winfried Weimert, Mollis

Br. Paul Zahner OFM, Guardian, Kloster Näfels

Christopher Zintel, Seelsorgeraumkoordinator, Glarus SĂĽd

 

Die Dekanatsversammlung

Oberstes Organ des Dekanates ist die ordnungsgemäss einberufene Dekanatsversammlung. Die Dekanatsversammlung wird ordentlicherweise viermal im Jahr einberufen. Die Dekanatsversammlung behandelt vor allem Fragen pastoraler Natur.

 

Der Dekanatsvorstand

Der Dekanatsvorstand zählt drei Mitglieder: Dekan, Vizedekan/Kassier und Archivar.

Eine Amtsperiode dauert vier Jahre.

Zum Dekanatsvorstand zählen:

Dekan: Pfr. Stanislav Weglarzy, Näfels

Vizedekan/Kassier: P. Ljubo Leko OFM, Netstal

Archivar: Christopher Zintel, Seelsorgeraumkoordinator, Glarus SĂĽd

 

Wahl, Ernennung und Amtsdauer des Dekans

Der Dekan wird von den Mitgliedern der Dekanatsgemeinschaft in der Dekanatsversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist für zwei weitere Amtsdauern möglich. Die Wahl wird im Wahljahr des Bistums innerhalb des Kantonsgebietes durchgeführt und wird von einem Vertreter des Bischofs geleitet. Die Wahl ist schriftlich und geheim. Das Stimmergebnis wird nach jedem Wahlgang mitgeteilt. Gewählt ist, wer das absolute Mehr der abgegebenen Stimmen erreicht. Das Amt des Dekans erlischt mit dem Ablauf der Amtszeit.

 

Aufgaben des Dekans

(Auszug) Der Dekan wird in kluger Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen und sachlichen Verhältnisse die Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft zu gemeinsamer Arbeit und gegenseitiger Hilfe anregen und gegebenenfalls verbindlich anweisen. Wichtige Aufgaben des Dekans sind die Sorge für das spirituelle Leben und die theologische Weiterbildung im Dekanat, für die geschwisterliche Gemeinschaft und für die Zusammenarbeit aller Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft. Der Dekan soll besonders den Mitgliedern, die neu in das Dekanat kommen, bei Anfangsschwierigkeiten behilflich sein und dazu beitragen, dass sie in die Dekanatsgemeinschaft hineinwachsen. Der Dekan setzt im Auftrag des Bischofs einen neu ernannten Pfarrer in sein Amt ein. Wird eine Pfarrei vakant, stellt der Dekan die kirchlichen Bücher, Dokumente, Kassen und Siegel sicher und fertigt darüber ein Protokoll an.

 

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