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Erfolgreiche Frühjahresversammlung des Kantonalen Katholischen Kirchenrates in Schwanden

  • Magnus Oeschger
  • 4. Mai
  • 3 Min. Lesezeit

Die Katholische Landeskirche des Kantons Glarus hielt am 28. April 2026 ihre Frühjahresversammlung in Schwanden ab. Nach einer kurzen Besinnung in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt behandelte die Versammlung im Pfarreizentrum zahlreiche Wahl- und Sachgeschäfte.


Zu Beginn der letzten Versammlung der laufenden Legislatur genehmigten die Kirchenräte das Protokoll der Herbstversammlung. Anschliessend stand die Jahresrechnung 2025 im Zentrum. Diese schliesst mit einem Vorschlag von 30 331.60 Franken ab und fällt damit deutlich besser aus als budgetiert. Vorgesehen war ein Rückschlag von 40 600 Franken. Das Ergebnis liegt somit rund 70 000 Franken über dem Budget. Hauptgrund dafür sind höhere Einnahmen aus den Beiträgen der sechs Kirchgemeinden, welche diese aus den Kirchensteuern an die Landeskirche entrichten. Diese übertrafen das Budget um rund 40 000 Franken. Gleichzeitig lagen auch die Gesamtausgaben mit rund 30 000 Franken unter den Erwartungen. Insgesamt zeigt die Rechnung eine solide Entwicklung. Das Vermögen der Zentralkasse steigt auf rund 780 000 Franken. Die Delegierten genehmigten die Jahresrechnung ohne Gegenstimme und entlasteten den Ausschuss.


Ein wichtiger Teil der Versammlung betraf die Ersatzwahlen. Die Kirchenräte wählten Magnus Oeschger zu ihrem Präsidenten für den Rest der Amtsperiode. Ebenso bestimmten sie Brigitte Toscan zur Aktuarin. Beide Wahlen erfolgten antragsgemäss und unterstreichen das Vertrauen in die vorgeschlagenen Personen.


Breiten Raum nahm die Totalrevision des Finanzreglements ein. Die Vorlage modernisiert die Finanzordnung grundlegend und schafft klare Zuständigkeiten. Sie regelt neu den gesamten Finanzhaushalt der Landeskirche in einem Erlass. Dazu gehören die Finanzierung, der Finanzausgleich, das Baubeitragswesen und die Entschädigung des Ausschusses. Neu legt das Reglement klare Verantwortlichkeiten fest. Der Ausschuss führt den Finanzhaushalt operativ. Der Kirchenrat übernimmt die strategische Steuerung. Zudem führt das Reglement einen mehrjährigen Finanzplan ein und stärkt die Vorgaben für Budget und Rechnung. Die Mittelverwendung wird klar strukturiert. Ein Teil fliesst künftig verbindlich in einen Baubeitragsfonds und in den Finanzausgleich. Der Finanzausgleich wird neu ausgestaltet und soll gezielt Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kirchgemeinden ausgleichen. Bestehende Mittel werden neu geordnet und stärker auf den Ausgleich ausgerichtet. Auch das Baubeitragswesen erhält eine klare Grundlage. Beiträge werden künftig einheitlich geregelt und nachvollziehbar berechnet. Damit stärkt das Reglement die Solidarität zwischen den Kirchgemeinden und schafft transparente Prozesse. Die Delegierten folgten dem Antrag des Ausschusses und nahmen das neue Reglement an. Damit erhält die Landeskirche eine zeitgemässe Grundlage für ihre künftige Entwicklung.


Im Anschluss behandelte die Versammlung mehrere Gesuche um Baubeiträge. Für die Innen- und Aussensanierung der Kirche Schwanden sprach sie einen Beitrag von rund 166 000 Franken. Auch kleinere Projekte fanden Unterstützung, so etwa die Massnahmen in der Kapelle Engi und der Ersatz der Turmleiter in der Kirche Oberurnen. Einen bedeutenden Beitrag bewilligten die Kirchenräte zudem für die Renovation der Dreikönigskirche in Netstal. Dieser beträgt rund 205 000 Franken.


Weiter setzte sich die Versammlung mit Änderungen im Statut der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) auseinander. Die Anpassungen betreffen unter anderem den Umgang mit ausstehenden Beiträgen von RKZ-Mitgliedern sowie das Verfahren für künftige Statutenänderungen. Die Delegierten stimmten auch diesen Änderungen zu.


Zum Schluss genehmigten der Kirchenrat die neue Vereinbarung über die Beiträge an die Bistumskasse für die Jahre 2027 bis 2030. Der jährliche Beitrag der Glarner Landeskirche beträgt 36 000 Franken. Diese Regelung bringt mehr Planungssicherheit und sorgt für klare Verhältnisse.


Der Erlass des Finanzreglements, die Zustimmung zu den Statutenänderungen der RKZ sowie der Beitritt zur Vereinbarung über die Beiträge an die Bistumskasse unterliegen dem fakultativen Referendum. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt vom 6. Mai 2026.


Die Frühjahresversammlung verlief in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre. Alle Traktanden wurden antragsgemäss beschlossen. Die Entscheide stärken die finanzielle Basis der Landeskirche und fördern die Zusammenarbeit im Kanton und mit dem Bistum Chur. Der Ausschuss bedankt sich bei den Kirchenräten für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.





 
 

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