
Organisation und Aufgaben
Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Glarus (Landeskirche) ist die staatskirchenrechtliche Organisation der Glarner Katholikinnen und Katholiken und der Kirchgemeinden. Sie vertritt diese gegenüber aussen. Die Landeskirche besteht aus dem Kantonalen Katholischen Kirchenrat mit 25 Mitgliedern (Kirchenrat), die in den Kirchgemeinden gewählt werden. Jede der sechs Kirchgemeinden stellt mindestens zwei Mitglieder. Dem Kirchenrat steht ein Ausschuss bestehend aus sieben Personen vor. Er ist die vollziehende Behörde und besorgt sämtliche Angelegenheiten, die nicht durch den Kirchenrat oder durch die Kirchgemeinden zu erfüllen sind.
Die Landeskirche ordnet den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden. Sie steht im Dienste der Kirchgemeinden und Pfarreien, die sie in ihrer Arbeit unterstützt. Dabei nimmt Sie jene Aufgaben wahr, die sinnvollerweise gemeindeübergreifend gelöst werden müssen.