Katholische Landeskirche des Kantons Glarus – Erfolgreiche Herbstversammlung des Kirchenrats
- KathGlarus
- 13. Nov. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Jan.
Mollis, 13. November 2024 – Der Kantonale Katholische Kirchenrat des Kantons Glarus hielt am 12. November 2024 im Josefsheim in Näfels seine Herbstversammlung ab. Die Versammlung setzte wichtige Akzente für die kommenden Jahre.
Budget 2025 genehmigt: Fokus auf öffentliche Präsenz
Die Delegierten genehmigten den Voranschlag für das Jahr 2025. Das Budget sieht einen Aufwandüberschuss von 40 600 Franken vor, der sich insbesondere durch zwei wichtige Projekte erklärt. So plant die Landeskirche im nächsten Jahr, an der Glarnermesse in Näfels sowie am Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest in Mollis vertreten zu sein. Diese Auftritte sollen die katholische Landeskirche und ihre gesellschaftliche Bedeutung sichtbarer machen und neue Möglichkeiten zum Dialog mit der Bevölkerung schaffen. Im Budget sind ausserdem Mittel für die Berufseinführungsvereinbarung im Bistum Chur enthalten, welche den Einstieg für neue Mitarbeitende im kirchlichen Bereich unterstützt. Der Kirchenrat sieht darin eine wertvolle Investition, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und jungen Menschen eine Perspektive innerhalb der kirchlichen Arbeit zu bieten. Trotz dieser ausserordentlichen Ausgaben bleibt der finanzielle Rahmen der Landeskirche gesichert.
Stärkung der Mitbestimmung durch Einführung des Ausländerstimmrechts
Einen besonderen Schwerpunkt der Versammlung bildete die Verfassungsänderung zur Einführung des Stimmrechts für ausländische Katholikinnen und Katholiken im Kanton Glarus. Mit dieser Änderung erhalten auch jene Mitglieder der römisch-katholischen Kirchgemeinden eine Stimme, die seit längerem im Kanton leben und die Gemeinschaft aktiv mitgestalten, bisher jedoch von der direkten Mitsprache in den staatskirchenrechtlichen Institutionen ausgeschlossen waren.
Der Kirchenrat sieht in der Einführung des Ausländerstimmrechts einen wichtigen Schritt, um die demokratische Teilhabe zu erweitern und den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung zu tragen. Die Vorlage zur Verfassungsänderung wird nun den Kirchgemeinden vorgelegt, mit der Aufforderung, diese im ersten Halbjahr 2025 an ihren Versammlungen zur Abstimmung zu bringen. Der Kantonale Katholische Kirchenrat erhofft sich durch diese Öffnung eine stärkere Integration und ein gemeinschaftliches Engagement, das alle Mitglieder einschliesst und eine vielfältigere Repräsentation im kirchlichen Leben ermöglicht.
Unterstützung für Nachwuchsförderung durch Berufseinführungsvereinbarung
Ein bedeutender Schritt wurde mit dem Beitritt zur Berufseinführungsvereinbarung im Bistum Chur gemacht. Diese Vereinbarung zwischen der Diözese Chur und den katholischen Landeskirchen der Bistumskantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Graubünden sieht eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungspfarreien vor. Damit sollen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in den Pfarreien begleitet und praxisnah gefördert werden. Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln wird der Einstieg in die kirchliche Berufspraxis erleichtert – ein wichtiger Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Attraktivität des Berufsstandes zu stärken. Der Kirchenrat sieht in dieser Vereinbarung auch für die Pfarreien im Kanton Glarus eine wertvolle Chance zur langfristigen Stärkung der Strukturen der kirchlichen Arbeit.
Baubeitrag für Sanierung in der Pfarrkirche Oberurnen
Um die historische Pfarrkirche St. Georg in Oberurnen zu erhalten, unterstützt der Kantonale Katholische Kirchenrat die Kirchgemeinde Oberurnen bei der Sanierung ihrer Läutmaschinen und den dazugehörigen Elektroinstallationen. Die Versammlung stimmte dem Antrag zu, 25 % der beitragsberechtigten Kosten – maximal 6070 Franken – als Baubeitrag zu leisten. Diese Unterstützung zeigt das Engagement der Landeskirche für den Erhalt kirchlicher Infrastruktur und Traditionen im Kanton Glarus.
Das Läuten der Kirchenglocken spielt eine zentrale Rolle im Gemeindeleben. Ihre zuverlässige Funktion ist nicht nur für den liturgischen Alltag, sondern auch für die Wahrung des kulturellen Erbes bedeutsam. Der Kirchenrat setzt mit dem finanziellen Beitrag ein Zeichen für die Wertschätzung von Sakralbauten, welche das kulturelle und religiöse Bild des Glarnerlands prägen, und fördert die notwendigen Investitionen in die Zukunft der Kirche vor Ort.
Reinerlös aus Immobilienverkauf stärkt Finanzausgleichsfonds
Der Verkauf des Hauses Missione an der Zaunstrasse 8 in Glarus und der Umzug der Missione Cattolica Glarus in ihre neuen Räumlichkeiten an der Burgstrasse 36 in Glarus bescheren der katholischen Landeskirche einen Reinerlös von rund 772 000 Franken. Der Kirchenrat beschloss, 600 000 Franken aus diesem Erlös in den Finanzausgleichsfonds einzulegen, womit dieser neu auf rund eine Million Franken anwächst. Diese Entscheidung trägt dazu bei, die Kirchgemeinden bei künftigen Bauprojekten finanziell zu unterstützen und erhöht so die langfristige Planungssicherheit.
Mit den verbleibenden 172 000 Franken wird das Eigenkapital der Landeskirche gestärkt, um künftige Aufwandüberschüsse zu decken. Diese zusätzlichen Mittel sichern die finanzielle Basis, um geplante Massnahmen aus der Legislaturplanung 2023 – 2026 umzusetzen. Sie dienen zudem als Rücklage für künftige Initiativen, insbesondere für Massnahmen zur Prävention und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen ausgehend von der Kirche Schweiz und der Schweizerische Bischofskonferenz.
Die Herbstversammlung betont das Bestreben der katholischen Landeskirche des Kantons Glarus, ihre Aufgaben modern und zukunftsorientiert zu erfüllen. Mit den gefassten Beschlüssen stärkt der Kirchenrat sowohl die Gemeinschaft innerhalb der Kirche als auch ihre Präsenz in der Öffentlichkeit.