Vernehmlassung zur beabsichtigten Änderung der katholischen Kirchenverfassung
- KathGlarus
- 27. Sept. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Jan.
Der kantonale katholische Kirchenrat hat an seiner Frühjahresversammlung vom 30. April 2024 eine Änderung der katholischen Kirchenverfassung des Kantons Glarus zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit der beabsichtigten Änderung soll in den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus und in der katholischen Landeskirche das Ausländerstimmrecht in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten eingeführt werden. Die Frist der Vernehmlassung läuft bis am 11. August 2024. Nachfolgend finden Sie die Vernehmlassungsunterlagen.